FAQ – Die häufigst gestellten Fragen

Seit dem 1. April 2006 ist laut Hamburger Hundegesetz für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung, ein fälschungssicherer Mikrochip und einen Eintrag im Hamburger Hunderegister (online oder über das Bürgeramt) Pflicht.
Durch die Anmeldung im Hunderegister wird der Hund automatisch steuerlich erfasst.

Die Hundesteuer beträgt jährlich 90€ pro Hund. Bei gefährlichen Hunden ist diese auf 600€ erhöht.
Personen mit geringem Einkommen oder Schwerbehinderung (>50%) zahlen weniger bis gar keine Hundesteuer. Hunde, die aus dem Tierheim kommen haben das erste Jahr eine Steuerver­günstigung.

In Hamburg gelten individuell auffällig gewordene Hunde (beispielsweise durch einen Beißvorfäll), sowie einige Hunderassen: Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, sowie Kreuzungen mit diesen Rassen als gefährlich.
Hunde (und Kreuzungen) der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Neapoletano, Rottweiler und Tosa Inu gelten bis zur Ablegung eines Wesenstests ebenfalls als gefährlich.
Für gefährliche Hunde gilt eine uneingeschränkte Anlein- und Maulkorbpflicht.

In ganz Hamburg gilt die Anleinpflicht für Hunde.

Die Anleinpflicht gilt für nicht gehorsamsgeprüfte Hunde in ganz Hamburg, außer auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Hundefreilaufflächen.
Für alle Hunde, ob geprüft oder nicht, gilt eine besondere Anleinpflicht in folgenden Fällen:

  • in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und Veranstaltungen oder Orte mit vielen Menschen,
  • in Wäldern und Naturschutzgebieten (in einigen Gebieten dürfen Hunde auch an der Leine nicht mitgeführt werden (bitte Schilder beachten),
  • in direkter Umgebung von Schulen, Spielplätzen und Kinder- oder Jugendeinrichtungen,
  • wenn eine Hündin läufig ist,
  • wenn der Hund schon mehr als einmal Menschen oder Tiere verfolgt, länger angebellt oder sonst belästigt hat,
  • wenn der Hund nicht zuverlässig gehorcht

Es gibt drei Möglichkeiten eine Befreiung von der Anleinpflicht zu erhalten:
Die Ablegung einer Gehorsamsprüfung, eine gleichwertige Prüfung sowie der Beleg, dass der Hund aus gesundheitlichen Gründen keine Prüfung ablegen kann.

Hier gibt es in den einzelnen Bezirken Hamburgs unterschiedliche, leider zum Teil sehr schlecht verständliche Regelungen.
Grundsätzlich gilt:

  • Hunde dürfen nicht auf Spielplätze, Rasen- und Wiesenflächen, sowie in Blumengärten freilaufen
  • in Grünanlagen muss im Eingangsbereich ausgewiesen sein, dass Hunde mit bestandener Gehorsamsprüfung hier freilaufen dürfen.

Die Preise sind abhängig von der Anzahl der Personen und der Hunde, die die Prüfung ablegen möchten. Eine genaue Preisliste findet ihr hier 

Schick uns einfach eine email oder kontaktiert uns über What`s app

nick@dogmartens.de oder
0176 24 85 76 37

Zwingend benötigt werden folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
  • Haftpflicht-Versicherungsnachweis
  • Anmeldebescheinigung beim Hamburger Hunderegister (zu bekommen beim zuständigen Bezirksamt), oder über die Anmeldung beim Hunderegister (online)

Als Hilfsmittel in der Prüfung dürfen genutzt werden:

  • Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp (keine unbegrenzte Würg- Wirkung)
  • Halti
  • Brustgeschirr (keines mit Zugwirkung unter den Achseln)
  • Leine
  • Pfeife
  • Futter, Spielzeug oder andere Motivationsverstärker als Belohnung

Während der Prüfung sind sowohl Hör-, als auch Sichtzeichen erlaubt.
Siehe Verordnung zur Durchführung des Hundegesetz.

In der Prüfung werden folgende Kommandos/Verhalten überprüft:

  • Hinsetzen, Hinlegen, Stehenbleiben auf Kommando (zwei der drei Kommandos sollten mit und ohne Leine beherrscht werden)
  • Bleiben (der Hund wird angebunden und der Besitzer entfernt sich. Der Hund soll sich währenddessen ruhig verhalten)
  • Abrufbarkeit
  • Leinenführigkeit (der Hund muss an der lockeren Leine folgen und darf nicht permanent an der Leine ziehen)
  • Begegnungssituation an der Leine mit einer fremden Person (mit handschütteln)
  • Begegnungssituation an der Leine mit verschiedenen Bewegungsarten einer Person (Gehen, Joggen, …)
  • Kontaktaufnahme zum Hund durch eine fremde Person
  • Begegnungssituation an der und ohne Leine mit fremden Hunden
  • Durchquerung einer Menschengruppe an der Leine