Der Wesenstest
Ich bin anerkannter Sachverständiger für die Abnahme von Wesenstests nach dem Hamburger Hundegesetz und damit zur offiziellen Abnahme berechtigt. Durch den Wesenstest wird überprüft, ob ein Hund eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Kontaktiere mich gerne, wenn du mit deinem Hund den Wesenstest ablegen möchtest.
Wann ist ein Wesenstest erforderlich?
Im Hamburgischen Hundegesetz (siehe http://www.landesrecht-hamburg.de) gibt es für sogenannte „gefährliche Hunde“ oder Listenhunde drei Kategorien:
Kategorie 1:
Diese Rassen und Kreuzungen sind als gefährlich eingestuft. Das Halten dieser Hunde ist in Hamburg grundsätzlich verboten.
Kategorie 2:
Hunde, die ein situativ nicht angemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere zeigen.
Kategorie 3:
Die Gefährlichkeit dieser Rassen und Kreuzungen wird vermutet, kann aber durch einen Wesenstest widerlegt werden.
1. Individuellen Termin vereinbaren
Telefonisch vereinbarst du mit mir einen Termin für den Wesenstest. Dieser Termin wird schriftlich bestätigt und du erhältst weitere Informationen, Unterlagen und einen Fragebogen.
2. Fragebogen ausfüllen
Vor dem eigentlichen Wesenstest benötige ich den Fragebogen ausgefüllt von dir zurück. Der Fragebogen umfasst allgemeine Fragen zum Hund, z. B. wie er heißt, wie alt er ist, ob er kastriert ist und Fragen zu deinem Alltag mit Hund, z. B. wie eure Spaziergänge aussehen usw.
3. Der Wesenstest
Der Wesenstest gliedert sich in drei Teile und dauert ca. 90 bis 120 Minuten. Begonnen wird mit einer Allgemeinuntersuchung, die Erkrankungen deines Hundes ausschließt. Es folgt ein sogenannter Frust- und Lerntest und dann der eigentliche Wesenstest. Der gesamte Test wird auf Video aufgenommen, so dass ich mir bei der Erstellung des Gutachtens einzelne Filmsequenzen wiederholt oder in Zeitlupe oder Vergrößerung ansehen kann. Selbstverständlich wird das Videodokument nicht an Dritte weitergegeben.
4. Das Gutachten
Das Gutachten erhältst in der Regel Du
5. Kosten
Wesenstest nach den Maßgaben des Hundegesetzes für Hunde der Kategorie 3, die älter als 15 Monate sind 900 Euro inkl. Gutachten und Mehrwertsteuer
Junghund-Wesenstest nach den Maßgaben des Hundegesetzes für Hunde der Kategorie 3, die jünger als 15 Monate sind 850 Euro inkl. Gutachten und Mehrwertsteuer
Wesenstest aufgrund einer behördlichen Anordnung (z. B. nach einem Beißvorfall) für Hunde der Kategorie 1 und 2 1000 Euro inkl. Gutachten und Mehrwertsteuer